Allgemeine Geschaftsbedingungen

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschaftsbedingungen Die nachfolgenden Allgemeinen Geschaftsbedingungen (AGB) gelten fur die Empfanger/-innen (nachfolgend: Kunden) von Reiseleistungen, welche durch Himalaya Reisen J. Gautam (nachfolgend: Himalaya Reisen) erbracht oder vermittelt werden.
2. Buchung, Reisevertrag Die Buchung kann mundlich, schriftlich, telefonisch oder per E-mail erfolgen. Mit der Bestatigung kommt zwischen dem Kunden und Himalaya Reisen ein Reisevertrag zustande.
3. Zahlungsbestimmungen
3.1 Bei Buchung ist eine Anzahlung von 10% des Reisepreises oder mind. CHF 500.- zu leisten. Die Restzahlung hat bis 30 Tage vor Abreise und bei spaterer Buchung sofort zu erfolgen.
3.2. Wenn die Zahlungsfristen nicht eingehalten werden, behalt sich Himalaya Reisen das Recht vor die Buchung zu annullieren, wodurch die Annullationskosten gemass Ziffer 6.2 zur Anwendung kommen.
3.3 Um den Ticketpreis zu garantieren, empfehlen wir eine sofortige Bezahlung nach der Buchung. Dies ermoglicht uns die vorzeitige Ausstellung des Tickets und beugt allfalligen spateren Preiserhohungen (z.B. Treibstoffzuschlage) vor.
4. Preisanderungen
4.1 In den folgenden Fallen kann Himalaya Reisen die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestatigten Preise andern: – nachtragliche Preiserhohung von Transportunternehmen (Treibstoffzuschlage usw.) – eingefuhrte oder erhohte staatliche Abgaben oder Gebuhren (Mehrwertsteuer, Flughafentaxen, Sicherheitsgebuhren usw.) – Wechselkursanderungen, saisonbedingte Aufschlage und Kleingruppenzuschlag
4.2 Betragt die Preiserhohung mehr als 10% des Reisepreises, so hat der Kunde das Recht, innerhalb 5 Tag nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Reisevertrag zuruckzutreten. Der Kunde erhalt in diesem Falle den einbezahlten Betrag vollumfanglich zuruck. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen. Wenn der Kunde sich nicht innerhalb der Frist schriftlich meldet, so stimmt er der Preiserhohung zu.
5. Umbuchungen Fur Anderungen vor Reisebeginn und vor Ausstellung der Reisedokumente erhebt Himalaya Reisen eine Umbuchungsgebuhr von CHF 50.-. Nach Ausstellung der Reisedokumente gelten Umbuchungen als Annullation. In diesem Fall entstehen die auf der Rechnung aufgefuhrten effektiven Annullations- resp. Reisekosten.
6. Annullation durch den Kunden Himalaya Reisen stehen im Fall einer Annullation folgende pauschale Entschadigungen zu: Landleistungen bis 60 Tage vor Reisebeginn Anzahlung 60 – 31 Tage vor Reiseantritt 30 % des Preises 30 – 8 Tage vor Reiseantritt 50 % des Preises 7 – 2 Tage vor Reiseantritt 80 % des Preises ab 1 Tag vor Reiseantritt 100 % Flug Vor Ausstellen des Tickets: Buchungsgebuhr CHF 200.- Nach ausstellen des Tickets: Ticketkosten 100 % Bei Nichtantritt der Reise ohne ausdruckliche Rucktrittserklarung bleibt der Kunde zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet.
7. Annullation durch Himalaya Reisen
7.1 Bei hoherer Gewalt, politischen Unruhen, Streiks, Katastrophen etc. kann eine Annullation der Reise durch Himalaya Reisen aus Sicherheitsgrunden auch kurzfristig erfolgen. In diesem Falle erhalt der Kunde den eingezahlten Betrag vollumfanglich zuruck. Bei Abbruch der Reise unterwegs werden die ersparten Aufwendungen zuruckerstattet. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.
7.2 Himalaya Reisen kann bis 20 Tage vor Abreise eine Reise annullieren, wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
8. Nicht beanspruchte Leistungen Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Ruckreise, wegen Krankheit oder aus anderen Grunden nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Ruckerstattung. Die zusatzlichen Reisekosten gehen zu Lasten des Kunden. Himalaya Reisen bemuht sich jedoch um die Ruckerstattung ersparter Aufwendungen von den Leistungstragern.
9. Ruckbestatigung von Flugtickets Fur die Ruckbestatigung des Weiter- oder Ruckfluges ist der Kunde verantwortlich. Die notwendigen angaben entnehmen Sie bitte den Reiseunterlagen. Versaumte Ruckbestatigungen konnen zum Verlust des Transportanspruches fuhren, allfallige Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.
10. Verlust von Reisedokumente Wir empfehlen den Kunden, die genauen Ticketnummern oder eine Fotokopie der Tickets separat aufzubewahren. Bei Verlust der Flugtickets ubernehmen wir keine Haftung.
11. Beanstandungen
11.1 Die Reisenden sind verpflichtet einen auftretenden Mangel der Reiseleitung oder dem Leistungstrager vor Ort unverzuglich zu melden und es kann unentgetlich Abhilfe verlangt werden, vorausgesetzt die Abhilfe ist nicht unmoglich. Himalaya Reisen kann die Abhilfe auch verweigern, wenn sie einen unverhaltnismassigen Aufwand erfordert. Fuhrt die Beanstandung zu keiner Losung, sind sie verpflichtet, eine schriftliche Bestatigung zu verlangen, welche die Beanstandung und deren Inhalt festhalt.
11.2 Ihre Beanstandung und allfallige Schadenersatzanspruche mussen Sie spatestens vier Wochen nach Ruckreise schriftlich bei Himalaya Reisen geltend machen, ansonsten verfallt jede Anspruch.
11.3 Bei Reisegepack sind Verluste und Beschadigungen unverzuglich den Transportunternehmen anzuzeigen.
12. Haftung
12.1 Himalaya Reisen haftet den Kunden gegenuber nach den Bestimmungen des schweiz. Pauschalreisegesetzes Art. 14 -16. Fur andere Schaden als Personenschaden haften wir hochstens bis zum Zweifachen des Reisepreises.
12.2 Vorbehalten bleiben die in internationalen Ubereinkommen und nationalen Gesetzen vorgesehenen Beschrankungen der Entschadigungen bei Schaden aus Nichterfullung oder nicht genugender Erfullung des Vertrages, insbesondere hinsichtlich internationaler Transporte und Fluge.
12.3 Himalaya Reisen haftet nicht fur Leistungsstorungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.
12.4 Schadenersatzanspruche bleiben ausgeschlossen, wenn sie auf ein Versaumnis des Kunden, auf unvorhersehbare oder unabwendbare Versaumnisse eines Dritten oder auf hohere Gewalt zurackzufuhren sind oder wenn ein Schaden trotz gebotener Sorgfalt durch uns oder durch den Dienstleistungstrager nicht vorhergesehen oder abgewehrt werden konnte.
12.5 An Wanderungen, Radtouren, Flussfahrten und anderen Aktivitaten und Unternehmungen, die mit besonderen Risiken verbunden sind, nimmt der Reisende auf eigenes Risiko teil.
12.6 Fur Buchungen von Aktivitaten und Ausflugen am Reiseziel, die nicht durch uns getatigt werden, konnen wir keine Haftung ubernehmen.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen Die Reisenden sind fur die Einhaltung der individuellen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Impfvorschriften sowie die Beschaffung der notwendigen Dokumente selber verantwortlich.
14. Versicherung Wir bitten die Reisenden zu uberprufen, ob sie eine ausreichende Annullations-, Ruckreise-, Kranken- Unfall- oder sonstige Versicherungen haben. Wir empfehlen allen Reiseteilnehmenden eine Annullationskosten- und Ruckreiseversicherung abzuschliessen. Dabei sind wir gerne behilflich.

15. Gerichtsstand Klagen gegen Himalaya Reisen konnen nur an deren Firmensitz im Kanton Aargau angebracht werden. Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

02. Juli 2007